Der Kredit
Der Begriff Kredit stammt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie „glauben“ oder „das auf Treu und Glauben Anvertraute“. Es handelt sich hierbei um die Überlassung von Geld. Wenn man einen Kredit bekommt, bedeutet das, das man das Vertrauen des Kreditgebers genießt. Sprich, dass man zahlungsfähig und kreditwürdig ist. Es gibt verschiedene Kreditformen:
Den Kredit für private Kunden
Hierunter versteht man in der Regel Privatpersonen, die kein Gewerbe haben. Besondere Vorschriften des Verbraucherschutzes in Bezug auf der Preisangabenordung oder der Ausweisung des effektiven Jahreszinses findet hier Anwendung. So wird dem Kunden der Vergleich zwischen verschiedenen Kreditangeboten erleichtert.
Um einen Kredit als Privatperson zu erlangen, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben. Viele Banken führen eine Überprüfung der Bonität durch die Schufa durch.
Den Kredit für Geschäftskunden
Darunter versteht man den Kredit für Vollkaufleute. Die Vorschriften des Verbraucherschutzes werden hier nicht angewandt. Größere Unternehmen ist der Kapitalmarkt direkt zugänglich, so dass die Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger Finanzierung reibungslos verlaufen.
Interbankengeschäfte
Unter Interbankengeschäften versteht man die Kreditvergabe zwischen einzelnen Banken.
Kredite an die öffentliche Hand
Unter dieser Form versteht man die Kreditvergabe an Länder, Kommunen, Staatsbetriebe oder den Staat.
Die Kreditvergabe hat immer die gleiche Vorgehensweise: Der Kunde (ob privat, geschäftlich, o. ä.) stellt einen Kreditantrag. Dieser wird dann auf seine Kreditfähigkeit und –würdigkeit geprüft. Anschließend werden die Kreditsicherheiten geprüft. Falls diese den Vorschriften entsprechen, erfolgt eine Kreditzusage. Anschließend wird der Kreditvertrag zum Abschluß gebracht und die Stellung der Kreditsicherheiten benannt. Der letzte Schritt ist dann die Bereitstellung des Kreditbetrages unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen. Diese erfolgen meist als Gutschrift auf ein Girokonto.